Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. IMLE Sanierungen Schadenmanagement
Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma IMLE Sanierungen Schadenmanagement (nachfolgend Fa. Imle genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen gemäß vertraglich vereinbartem Umfang einschließlich der Lieferung von Waren unter anderem (Aufzählung nicht abschließend) in den Bereichen: Wasser- und Brandschadensanierung, Sanierung von Versicherungsschäden, Rohrbruch- und Leckageortung, Bautrocknung/Bauheizung und Verleih von Trocknungsgeräten, Schleifen und Polieren von Natursteinböden, Teppichboden- und Polstermöbelreinigung, Ledermöbelreinigung und -färbung, Reinigung von Teppichen und Akustikdecken. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden und keine aktuelleren Geschäftsbedingungen von Fa. IMLE vorgelegt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Fa. IMLE nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Fa. IMLE unverbindlich, auch wenn Fa. IMLE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht
Alle Vereinbarungen, die zwischen Fa. IMLE und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kauf- und Dienstleistungsverträgen getroffen werden, sind in dem Auftrag/Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von Fa. IMLE schriftlich niedergelegt.
Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Fa. IMLE sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Fa. IMLE diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat. Ein Vertrag kommt nur mit der schriftlichen Auftragserteilung an Fa. IMLE zustande
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von Fa. IMLE als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden; Eigentum und Nutzungsrechte verbleiben bei Fa. IMLE. Vom Kunden als vertraulich bezeichnete Unterlagen wird Fa. IMLE nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich machen.
Zahlungsbedingungen
Die Preise der Fa. IMLE gelten für Lieferungen „ab Werk“, für Dienstleistungen am vereinbarten Ausführungsort, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für Pauschalpreise.
Fa. IMLE behält sich vor, die Preise für Leistungen und Waren, soweit sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht oder geliefert werden sollen, den dann geltenden Lohn- und Materialkosten anzupassen, ausgenommen, es ist ausdrücklich ein Festpreis für die Dauer des Vertrages vereinbart. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis rein netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig und zahlbar.
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von Fa. IMLE in Verzug, wenn er den Rechnungspreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Fa. IMLE berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Fa. IMLE bleibt vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Fa. IMLE anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
Übersteigt die vereinbarte Liefer- bzw. Ausführungszeit den Zeitraum von zwei Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung und/oder Dienstleistung über zwei Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist Fa. IMLE berechtigt, den am Tag der Lieferung/Ausführung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des im Angebot / Kostenvoranschlag bezifferten Preises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme der Lieferung oder Leistung, oder die Meldung der Abnahmebereitschaft aus maßgebenden Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- oder der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Fa. IMLE kann unbeschadet weiterer Ansprüche nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die Lieferung oder Leistung vergüten und mit angemessen verlängerter Frist liefern oder leisten.
Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine, Ausführungstermin oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindliche Angaben.
Falls Fa. IMLE schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde Fa. IMLE eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei Fa. IMLE oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Fa. IMLE kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich trotz vorhergehender fachmännischer Prüfung erst im Laufe der sachgemäßen Auftragsbearbeitung herausstellt, dass der Auftrag unausführbar ist und wenn der Kunde einer etwaigen Auftragsänderung von Fa. IMLE nicht zustimmt. Fa. IMLE hat dem Kunden etwaige Rücktrittsgründe unverzüglich mitzuteilen. Im Falle eines Rücktritts durch Fa. IMLE vom Auftrag, hat der Kunde Anspruch auf Rückgabe des Reinigungs- und/oder Sanierungsstückes oder Objekts in dem jeweiligen Zustand. Darüber hinaus erwachsen dem Kunden keine Ansprüche.
Fa. IMLE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von Fa. IMLE zu vertretenden Liefer- bzw. Ausführungsverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
Fa. IMLE haftet dem Kunden bei Liefer- und Leistungsverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Liefer- und Leistungsverzug auf einer von Fa. IMLE zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Fa. IMLE ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Liefer- /Leistungsverzug nicht auf einer von Fa. IMLE zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von Fa. IMLE auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und auf die Höhe der Ersatzleistung der Versicherung von Fa. IMLE beschränkt.
Beruht der von Fa. IMLE zu vertretende Liefer- /Leistungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet Fa. IMLE nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Ist die Nichteinhaltung der Leistungszeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse die außerhalb des Einflussbereiches von Fa. IMLE liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Fa. IMLE wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mitteilen. Kommt Fa. IMLE in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Die beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gewährt der Kunde Fa. IMLE bei Verzug - bei Geltung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.
Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Liefer- und Leistungsverzuges von Fa. IMLE bleiben unberührt.
Fa. IMLE ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, auch durch dafür geeignete Dritte Subunternehmer.
Gewährleistung / Haftung
Der Kunde hat die erbrachten Leistungen auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Mängel sind von dem Kunden innerhalb von acht Tagen ab Abnahme der Vertragsleistungen schriftlich gegenüber Fa. IMLE zu rügen unter konkreter Bezeichnung der etwaigen Mängel.
Fa. IMLE ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von Fa. IMLE zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt und von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Fa. IMLE aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat Fa. IMLE für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Anderenfalls ist Fa. IMLE von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Alle diejenigen Lieferteile oder Leistungen sind unentgeltlich nach Wahl von Fa. IMLE nachzubessern oder neu zu liefern oder zu erbringen (Nacherfüllung), die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Fa. IMLE. Fa. IMLE ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Vertragspreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Fa. IMLE die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Für Mängel, die auf Maßnahmen oder Konstruktionen zurückzuführen sind, die der Kunde ausdrücklich verlangt hat oder die an Materialien oder Erzeugnissen auftreten, die der Kunde beigestellt hat, leistet Fa. IMLE keine Gewähr.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Fa. IMLE die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Fa. IMLE haftet unbeschadet der Regelungen dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Fa. IMLE, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Fa. IMLE bezüglich der Leistung, von Waren oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Fa. IMLE auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Fa. IMLE allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Fa. IMLE haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Fa. IMLE haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden, vorhersehbar und auf die Höhe der Ersatzleistung der Versicherung von Fa. IMLE beschränkt sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Fa. IMLE im Übrigen nicht. Alle vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Fa. IMLE betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse - sofern sie nicht von Fa. IMLE verschuldet sind. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet Fa. IMLE nicht für daraus entstehende Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von Fa. IMLE vorgenommene Änderungen der Lieferung oder Leistung. Soweit die Haftung von Fa. IMLE wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Besonderen gilt für Aufträge im Bereich ‚Leckageortung‘, dass bei Feststellung der Schadensstelle für den Fall eines Reparaturauftrags diese Schadensstelle sofort von Fa. IMLE geöffnet wird, um die Leckage sichtbar zu machen und zur Feststellung des Wasserverlustes. Der Kunde stimmt mit Auftragserteilung dieser Vorgehensweise zu. Der Kunde wird Fa. IMLE alle zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Leckageortung notwendigen Angaben und Informationen wie zum Beispiel zur Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktionen etc. vor Beginn der Arbeiten machen. Fa. IMLE führt die Leckageortung nach bestem Wissen und dem letztverfügbaren Stand der Technik von Fa. IMLE durch, jedoch ohne Garantie für die Ortung einer Leckage. Fa. IMLE schuldet die Untersuchung als Dienstleistung, nicht das Ergebnis. Bei thermografischen Untersuchungsverfahren wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei diesem Verfahren technisch bedingt Leckagen angezeigt werden können, die tatsächlich keine sind. Die Haftung für dadurch verursachte Rohröffnungen wird von Fa. IMLE nicht übernommen. Die durch solche Rohröffnungen entstandenen Kosten trägt der Kunde, der auf die möglichen Folgen der thermografischen Untersuchung ausdrücklich hingewiesen worden ist.
Im Bereich ‚Sanierungs- und Reinigungsarbeiten‘: der Kunde verpflichtet sich zur Information und zu Angaben zur Beschaffenheit von Reinigungs- und Sanierungsstücken und Objekten, beispielsweise zur Materialfestigkeit, zur Beschaffenheit von Nähten, Färbungen oder Drucken, Appreturen sowie von früheren Mängeln oder nicht sachgemäßen Behandlungen, soweit Fa. IMLE diese nicht durch eine einfache Waren- und Stückschau erkennen kann. Bei besonders hochwertigen Reinigungs- und Sanierungsstücken und Objekten hat der Kunde seine Informationspflichten bei Auftragserteilung schriftlich zu erfüllen. Fa. IMLE übernimmt bei Verletzung der Informations- und Mitwirkungspflichten durch den Kunden keine Haftung für Schäden an Reinigungs- und Sanierungsstücken, sofern Fa. IMLE kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.
Eigentumsvorbehalt
Fa. IMLE behält sich das Eigentum an Waren (Vorbehaltsware), soweit diese im Rahmen eines Vertrages zum Gegenstand werden, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Der Kunde hat Fa. IMLE von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat Fa. IMLE alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Fa. IMLE nicht nach, so kann Fa. IMLE die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch Fa. IMLE liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Fa. IMLE ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten von Fa. IMLE - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Schlussbestimmung
Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass die Mitarbeiter von Fa. IMLE zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz haben. Sind zur Vorbereitung der Durchführung von Arbeiten Räumungsarbeiten durch Fa. IMLE erforderlich, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde sorgt dafür, dass der Arbeitsplatz kostenlos ausreichend mit Luft, Belüftung, Wasser, Strom, Steckdosen, Heizung, sowie einem abgeschlossenen Lagerplatz für Arbeitsmaterial und Ersatzteile ausgestattet ist.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. IMLE, soweit diese Vereinbarung zulässig vereinbar ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Einwilligung von Fa. IMLE abzutreten.
Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
IMLE Sanierungen Schadenmanagement / 01.10.2012